Stand: Juni 2026
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, Nutzungen und Verträge des Doro, Inhaberin Anna Liebl (nachfolgend Betreiber genannt). Dies umfasst insbesondere den Aufenthalt im Club (einschließlich Wellnessbereichs mit Pool, Sauna und Whirlpool), die Nutzung der Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen, die Beherbergungen in Hotelzimmern sowie die Nutzung der Elektroladestationen. Für die spezifischen Leistungsbereiche (Hotelzimmer, Wohnmobil-Stellplätze, Ladestationen) gelten vorrangig die jeweils hierfür getroffenen besonderen Bestimmungen dieser AGB. Die allgemeinen Regelungen gelten ergänzend, soweit die besonderen Bestimmungen keine abweichende Regelung enthalten.
(2) Vertragspartner ist der Betreiber und der Gast (bzw. der Nutzer bezüglich der Elektroladestationen).
(3) Ergänzend zu diesen AGB gilt die vor Ort ausgehängte Hausordnung sowie die spezifischen Nutzungsregeln für den Pool- und Saunabereich.
(4) Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB, die Hausordnung und die Nutzungsregelungen jederzeit zu ändern.
§2 Veranstaltungen und Öffnungszeiten
(1) Die generellen Öffnungszeiten und die Eintrittspreise sind dem Joy-Club, der Webseite des Betreibers – doro.club - und den Aushängen im Club vor Ort zu entnehmen, hier sind auch die Bedingungen für die VIP-Jahreskarte und die Rabattkarten einsehbar. Die Öffnungszeiten für einzelne Veranstaltung können im Einzelfall abweichend sein, dies wird bei den Veranstaltungen deutlich angegeben.
(2) Informationen über die jeweilige Veranstaltung (Thema, Dresscode, ggf. abweichende Öffnungszeiten etc.) sind im Joy-Club, der Webseite des Betreibers oder telefonischen Auskünften zu entnehmen. Für die konkrete Veranstaltung kann es zum Ausschluss bestimmter Personengruppen kommen (z.B. Altersgrenze, Pärchenabend).
(3) Bei wetterabhängigen Veranstaltungen (z.B. Pool-Party im Sommer) werden diese als solche bezeichnet (sprich wetterabhängig), die konkreten Öffnungszeiten und Modalitäten werden dann kurzfristig bekanntgegeben.
(4) Der Betreiber behält sich vor Veranstaltungen, Öffnungszeiten, Räume und Einrichtungen (z.B. Pool, Whirlpool, Sauna) kurzfristig zu ändern (z. B. bei betrieblichen Störungen oder Sanierungen). Ein Anspruch auf Entschädigung oder Minderung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.
§3 Vertragsschluss bei Eintritt in den Club
(1) Reservierungen oder Anmeldungen (z. B. über Joy-Club oder Telefon) gelten als verbindliche Vertragsanbahnung. Mit der Bestätigung der Anmeldung bei Joy-Club kommt der rechtlich bindende Vertrag über den Aufenthalt und die Nutzung der Räumlichkeiten zustande, bei Anmeldungen über das Telefon kommt der Vertrag erst vor Ort durch Zahlung des Eintrittspreises und der Gewährung des Zutritts zustande.
(2) Die Zahlung erfolgt bei Ankunft vor Ort, es ist nur Barzahlung möglich.
(3) Erscheint ein Gast trotz bestätigter Anmeldung nicht und sagt nicht bis zum Beginn der Veranstaltung ab, behält sich der Betreiber vor, den Gast auf eine interne Sperrliste („Blacklist“) zu setzen. Ein künftiger Einlass ist dann nur noch bei Verfügbarkeit von Restplätzen an der Abendkasse zum vollen Preis möglich.
(4) Umfasst vom Eintrittspreis werden vorbehaltlich der jeweiligen Veranstaltung der Eintritt in den Club, die Nutzung der Einrichtungen, die Getränke (inklusive der alkoholischen Getränke), das Essen (als Buffet).
(5) Die Buchung einer Lounge beinhaltet das exklusive Nutzungsrecht für den Bereich der Lounge. Die Lounges können vor Ort und über die Webseite des Betreibers – doro.club - gebucht werden, die Zahlung erfolgt vor Ort mit der Zahlung des Eintrittspreises. Die Kosten betragen 30 Euro pro Nachmittag. Der Gast verpflichtet sich zu einem besonders sorgfältigen Umgang mit den Lounges, das Rauchverbot und das Glasverbot sind zwingend einzuhalten. Zu beachten ist, dass es sich bei der Buchung der Lounges in der Regel um wetterabhängige Veranstaltungen handelt (siehe § 2 Abs. 3 dieser AGB)
§4 Zutrittsvoraussetzungen
(1) Der Zutritt ist Personen unter 18 Jahren strikt untersagt (Ausweispflicht).
(2) Der Betreiber verweigert den Zutritt bzw. verweist den Gast des Hauses und erteilt dem Gast ggf. Hausverbot, wenn der Gast:
• offensichtlich stark alkoholisiert ist oder unter Drogen steht;
• Waffen, gefährliche Gegenstände oder illegale Substanzen mit sich führt;
• gegen den vorgeschriebenen und angekündigten Dresscode verstößt;
• gegen die Hausordnung verstößt.
In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Eintrittspreises oder die Zahlung einer Entschädigung.
(3) Jegliche Form der Prostitution oder deren Anbahnung ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Verweis des Hauses ohne Rückerstattung des Eintrittspreises, sowie Hausverbot.
§5 Werbung und Informationsmaterial
(1) Das Auslegen von Flyern, Visitenkarten oder sonstigem Informationsmaterial sowie jede Form der Eigen- oder Fremdwerbung (z. B. für andere Veranstaltungen, Dienstleistungen oder Produkte anderer Veranstalter oder Clubs) auf dem gesamten Gelände – einschließlich der Parkplätze, Stellplätze und des Außenbereichs – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers untersagt.
(2) Möchten Gäste oder Partner Werbung platzieren, ist dies im Vorfeld mit dem Betreiber abzustimmen. Ein Anspruch auf Gestattung besteht nicht.
(3) Unautorisiert ausgelegtes Werbematerial wird vom Betreiber kostenpflichtig entsorgt. Bei Missachtung behält sich der Betreiber vor, den Gast des Hauses zu verweisen und/oder ein Hausverbot auszusprechen.
§6 Anreise, Parkplatz
(1) Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Es findet keine Bewachung statt.
(2) Den Anweisungen von Parkeinweisern ist Folge zu leisten. Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
(3) Der Winterdienst auf dem Parkplatzgelände erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten; Gäste haben ihr Verhalten den Witterungsbedingungen anzupassen.
(4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Parkverbote am St.-Lukas-Weg zu beachten sind; die Parkplätze vor dem THW sind zwingend freizuhalten und am Grenzzaun der Kaserne (militärisches Sperrgebiet) darf nicht geparkt werden.
§7 Elektroladestationen (soweit vorhanden)
(1) Derzeit befindet sich die Elektroladestation in Planung, sobald diese eingerichtet und freigegeben sind, gilt folgendes: Die Ladestationen dürfen nur während des Ladevorgangs und nach vorheriger Freischaltung genutzt werden. Ein Anspruch auf eine freie Ladestation besteht nicht, die jeweiligen Kosten sind dem Aushang zu entnehmen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug sowie das Ladekabel fachgerecht anzuschließen. Die Nutzung von beschädigten Kabeln oder Adaptern ist untersagt. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelhafte eigene Ladekabel an der Ladestation entstehen.
(3) Nach Beendigung des Ladevorgangs ist der Parkplatz unverzüglich zu räumen. Der Betreiber behält sich vor, bei Überschreitung der Ladezeit (bzw. nach vollständiger Ladung) eine Blockiergebühr gemäß den aktuellen Preisaushängen zu berechnen.
(4) Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch den Ladevorgang entstehen – vorbehaltlich der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
§8 Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnmobile und Wohnwagen
(1) Die Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnmobile und Wohnwagen können über die Webseite des Betreibers – doro.club - gebucht werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Buchung des Gastes bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Zahlung ist mit Abschluss des Vertrages fällig und erfolgt über paypal.
(2) Es handelt sich um reine Kurzzeit-Stellplätze. Die Stellplatzfläche ist auf die Breite des Fahrzeugs begrenzt:
• Das Aufstellen von Vorzelten, das Ausfahren von Markisen sowie das Aufstellen von Outdoormöbeln (Tische, Stühle etc.) ist nicht gestattet;
• Die Stellplatzgebühr beträgt 10,00 € pro Übernachtung;
• Ein Stromanschluss kann optional für 10,00 € pro Übernachtung hinzugebucht werden.
Die Nutzung der Stromanschlüsse darf nur mit technisch einwandfreien Kabeln und Geräten erfolgen. Vor Ort sind keine Wasserversorgung und keine Entsorgungsmöglichkeiten für Abwasser oder Chemie-WCs vorhanden.
(3) Die Stellplätze stehen dem Gast 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung, die Anreise muss bis spätestens 30 Minuten vor der Veranstaltung abgeschlossen sein, um, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Abreise hat am Folgetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Der Stellplatz ist in sauberem Zustand zu hinterlassen.
(4) Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer (einschließlich Grillen mit Holzkohle) streng untersagt. Es darf keine Ruhestörung der Nachbarn erfolgen. Da vor Ort keine Entsorgungsmöglichkeiten für Müll oder Chemie-Toiletten bestehen, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Abfälle wieder mitzunehmen. Eine rechtswidrige Entsorgung auf dem Grundstück des Betreibers oder der Nachbargrundstücke führt mindestens zu einem pauschalisierten Schadensersatz (siehe § 15 dieser AGB), gegebenenfalls zu einem Verweis des Hauses und einem Hausverbot.
(5) Die Nutzung des Geländes sowie das Rangieren erfolgen – vorbehaltlich der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB – auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet – vorbehaltlich der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB – nicht für Diebstahl oder Beschädigung der abgestellten Fahrzeuge sowie deren Inhalt durch Dritte. Für Schäden durch Naturereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) oder herabfallende Äste besteht eine Haftung nur dann, wenn der Betreiber eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat.
(6) Der Gast haftet für alle durch ihn oder sein Fahrzeug verursachten Schäden an der Infrastruktur (insbesondere am Stromanschluss) sowie für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Dritten.
§9 Videoüberwachung
(1) Zur Sicherheit der Gäste, Wahrung der Hausordnung sowie zur Abwehr von Straftaten und zur Beweissicherung werden die öffentlich zugänglichen Bereiche (insbesondere Eingang, Außenbereich, Essbereich) videoüberwacht. Intimbereiche (Playrooms, Duschen, Umkleiden, WCs) sind hiervon ausgeschlossen.
(2) Aufgrund der spezifischen Betriebszeiten als Wochenendbetrieb beträgt die reguläre Speicherdauer sieben Tage (168 Stunden). Insbesondere da der Betrieb ausschließlich am Wochenende geöffnet ist und Meldungen erfahrungsgemäß erst am Beginn der Folgewoche eingehen, ist eine Speicherdauer von sieben Tagen erforderlich, um Vorfälle nachvollziehen und Beweismaterial sichern zu können. Liegen Anhaltspunkte für Straftaten vor oder wurde ein Vorfall gemeldet, erfolgt die Speicherung bis zur abschließenden Klärung bzw. Übergabe an die Ermittlungsbehörden. Nach Ablauf der Frist bzw. Zweckfortfall werden die Daten automatisiert gelöscht.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO. Die DSGVO-Erklärung kann dem Joy-Club Seite des Betreibers, der Webseite und dem Aushang vor Ort entnommen werden.
§10 Schließfächer
(1) In den Umkleidebereichen werden Schließfächer zur unentgeltlichen Aufbewahrung von Kleidung und gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen bereitgestellt. Mit der Nutzung kommt ein unentgeltlicher Verwahrungsvertrag gemäß §§ 688 ff. BGB zustande. Die Schließfächer stehen ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung. Nach der jeweiligen Veranstaltung werden die Schließfächer geleert und die ggf. darin befindlichen Sachen werden als Fundsache behandelt.
(2) Die Aufbewahrung von Bargeld, Urkunden, Datenträgern, Wertgegenständen oder sonstigen Gegenständen von besonderem Wert ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gegenstände mit einem Wert von mehr als 50 Euro. Für solche Gegenstände wird – vorbehaltlich der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB – keine Haftung übernommen.
(3) Es ist ein Pfand von 5 Euro zu entrichten. Die Schließfächer müssen ordnungsgemäß abgeschlossen werden, der Schlüssel ist sicher zu verwahren oder kann an der Bar oder am Eingang abgeben werden. Bei Verlust des Schlüssels wird das Pfand einbehalten und es ist eine Gebühr von 20,00 € zu entrichten zur Deckung von Ersatz- und Verwaltungskosten.
(4) Paare nutzen ein Schließfach gemeinsam. Der Schlüssel ist zurückzugeben, sobald eine Person den Club verlässt.
§11 Aufenthalt im Club
(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist untersagt. Bei (schweren) Allergien ist das Personal ggf. aktiv zu informieren; ein entsprechender Hinweis auf Allergene liegt im Gastrobereich aus, auf Verlangen wird der Ordner zur Verfügung gestellt.
(2) Der Verzehr von Speisen ist grundsätzlich auf den Speiseraum beschränkt. Im Außenbereich sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich bruchsichere Gefäße (z. B. Plastikgläser) gestattet. Die Mitnahme von Getränken in das Obergeschoss ist nicht erlaubt.
(3) Das Rauchen und das Benutzen von E-Zigaretten/Vaporizern ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet; Zigarettenreste und sonstige Abfälle sind in den bereitstehenden Aschenbechern ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände (einschließlich Außenbereichen und vor dem Eingangsbereich) ausdrücklich untersagt.
(4) Die Mitnahme und Nutzung von Mobiltelefonen, Kameras und sonstigen Aufzeichnungsgeräten in die Clubräumlichkeiten ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann zum sofortigen Verweis des Hauses und einem dauerhaften Hausverbot führen. Ebenso ist das Mitbringen und Betreiben von eigenen Musikboxen auf dem gesamten Gelände untersagt.
(5) Bei Veranstaltungen mit DJ oder Live-Musik können erhöhte Schallpegel erreicht werden. Der Gast ist für den Schutz des eigenen Gehörs (z. B. durch Gehörschutz) selbst verantwortlich.
(6) Die Nutzung von Sauna, Pool und Whirlpool erfolgt eigenverantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, seine gesundheitliche Eignung vorab selbst zu prüfen. Der Betreiber haftet – vorbehaltlich der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB – nicht für Schäden (z. B. Kreislaufbeschwerden), die aus einer unsachgemäßen Nutzung oder individuellen körperlichen Verfassung resultieren. Im gesamten Wellness- und Duschbereich herrscht erhöhte Rutschgefahr.
(7) Die Räumlichkeiten sind zum Teil gedämmt beleuchtet und insbesondere die Treppen sind mit besonderer Vorsicht zu begehen. Bei speziellen Events (z.B. Schaumpartys) besteht erhöhte Rutschgefahr sowie die Möglichkeit von Haut- oder Augenreizungen.
(8) Die Matten in den Playrooms sind grundsätzlich mit Handtuch zu benutzen und sauber zu hinterlassen. Gebrauchte Handtücher sind in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu bringen, gebrauchte Kondome und Hygieneartikel sind in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.
(9) Das bereitgestellte Mobiliar (insbesondere in den BDSM-Räumen) wird zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist pfleglich zu behandeln. Alle sexuellen Handlungen erfolgen einvernehmlich zwischen den Gästen. Der Betreiber stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für Handlungen der Gäste untereinander.
(10) Die Räumlichkeiten dienen der außergewöhnlichen Freizeitgestaltung und dem Eventcharakter. Tätigkeiten, die diesem Zweck widersprechen oder die Ästhetik und Hygiene des Clubs stören, sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Körperpflege wie das Rasieren, Haare färben, Maniküre oder Pediküre.
§12 Fundsachen
(1) In den Clubräumlichkeiten gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Personal abzugeben.
(2) Die Aufbewahrungsfrist beträgt 4 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände verwertet oder entsorgt.
(3) Unhygienische Gegenstände (z. B. geöffnete Hygieneartikel, Sexspielzeug, Dessous) oder verderbliche Waren werden nicht aufbewahrt, sondern sofort entsorgt.
(4) Die Nachsendung von Fundsachen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes und gegen Vorabüberweisung der Versand- und Verpackungskosten. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Gastes.
§13 Hotelzimmer
(1) Die Hotelzimmer können über die Webseite des Betreibers – doro.club - gebucht werden. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Betreiber die Buchung des Gastes bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Der Zimmerpreis ist mit Vertragsschluss fällig, die Bezahlung erfolgt ausschließlich über paypal. Bei Anreise ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast grundsätzlich 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung, frühestens aber um 18 Uhr. Wenn die Veranstaltung in den Sommermonaten schon früher beginnt, steht das gebuchte Zimmer ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß zu übergeben. Bei verspäteter Räumung kann der Betreiber eine Gebühr für die zusätzliche Nutzung in Höhe von 50 % des Zimmerpreises verlangen.
(3) Eine kostenfreie Stornierung des Zimmers, eigene Umbuchung durch den Gast oder Überlassung an Dritte ist ausdrücklich nicht möglich.
(4) Erscheint der Gast nicht oder storniert er kurzfristig, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, sofern das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann. Gelingt dem Betreiber eine anderweitige Vermietung, entfällt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; in diesem Fall ist der Betreiber jedoch berechtigt, eine Bearbeitungspauschale für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Höhe von 40,00 € zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.
(5) Der Gast haftet für alle Schäden am Zimmer, am Mobiliar oder an der Bettwäsche, die über die normale Abnutzung hinausgehen (insb. durch unsachgemäßen Gebrauch von Spielzeugen, Flüssigkeiten oder mutwillige Verschmutzung).
(6) Für in die Zimmer eingebrachte Sachen haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises für einen Tag, höchstens jedoch auf 3.500 € begrenzt. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 € der Betrag von 800 €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Betreiber Anzeige macht (§ 703 BGB).
(7) In allen Zimmern herrscht striktes Rauchverbot. Bei Verstoß wird eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von mindestens 150,00 € erhoben. Das Auslösen der Brandmeldeanlage durch unerlaubtes Rauchen oder unsachgemäßen Umgang mit Hitzequellen führt zur vollen Kostenübernahme des Feuerwehreinsatzes durch den Gast.
§14 Taschenkontrollen und Handy im Club
(1) Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen des Hausrechts stichprobenartige und anlassbezogene Sichtkontrollen von Taschen oder mitgeführten Behältnissen durchzuführen, insbesondere beim Verlassen der Räumlichkeiten. Diese Maßnahme dient primär dem Schutz des Eigentums des Betreibers (Diebstahlprävention von Inventar, Handtüchern etc.) sowie der Sicherheit.
(2) Die Taschenkontrolle erfolgt unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und der Intimsphäre. Der Gast kann die Kontrolle verweigern; in diesem Fall ist der Betreiber jedoch berechtigt, den Gast des Hauses zu verweisen, sofern ein sachlicher Grund (z. B. Diebstahlsverdacht oder Sicherheitsrisiko) vorliegt.
(3) Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugt Bild- oder Videoaufnahmen von Personen oder geschützten Bereichen gemacht wurden, kann der Betreiber die Einsichtnahme in die Galerie und den Papierkorb des Geräts verlangen. Der Gast ist verpflichtet, unzulässige Aufnahmen unverzüglich im Beisein des Personals zu löschen (auch den Papierkorb). Bei Verweigerung oder zur Beweissicherung behält sich der Betreiber das Einschalten der Polizei vor.
(4) Besteht ein konkreter Verdacht auf eine Straftat (z. B. Diebstahl, Verletzung des Persönlichkeitsrechts), ist der Betreiber berechtigt, die Polizei zu verständigen. Ein Festhalten des Gastes bis zum Eintreffen der Polizei erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 127 StPO (Jedermann-Festnahmerecht).
§15 Hausverbot und Schadensersatz- und Aufwandspauschale
(1) Der Betreiber oder dessen bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, einem Gast ein Hausverbot zu erteilen, insbesondere wenn dieser:
• gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB oder der Hausordnung verstößt;
• den Hausfrieden nachhaltig stört oder
• die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet.
Das Hausverbot kann mündlich ausgesprochen werden und gilt – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – für die laufende Veranstaltung, zeitweise oder dauerhaft. Mit der Erteilung eines dauerhaften Hausverbots erlöschen sämtliche Zutrittsrechte aus diesen Verträgen vorzeitig und ersatzlos, sofern der Gast den Grund für das Hausverbot schuldhaft herbeigeführt hat. Dies gilt ausdrücklich auch für den anteiligen Wert von Jahreskarten oder bereits erworbenen Rabatt- und Mehrfachkarten.
(2) Bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, der Hausordnung oder der Wellness-Etikette ist der Betreiber berechtigt, eine pauschale Entschädigung für den dadurch entstehenden Kontroll-, Bearbeitungs- und Reinigungsaufwand zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Betreiber nach billigem Ermessen festgesetzt. Die Pauschale ist wie folgt gestaffelt:
(a) Einfache Verstöße:
Für einfache Verstöße, wie z.B. Rauchen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche, unzulässige Nutzung von Einrichtungen oder die Ablagerung von Müll in geringfügigem Maße beträgt die Pauschale bis zu 50,00 €.
(b) Schwerwiegende Verstöße:
Für schwerwiegende Verstöße, sowie z.B. vorsätzliche oder grob fahrlässige Beeinträchtigungen, die Missachtung des Foto- oder Handyverbots, vorsätzliche grobe Verschmutzungen, körperliche Auseinandersetzungen, Diebstahl oder die unzulässige Entleerung von Chemietoiletten auf dem Gelände, beträgt die Pauschale bis zu 150,00 €.
Dem Gast bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Betreiber überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die oben genannte Pauschale.
(3) Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden, konkret nachzuweisenden Schadens bleibt dem Betreiber ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere für:
• Tatsächliche Kosten für Sonder- oder Spezialreinigungen (z. B. Ozonbehandlung bei Raucherschäden, Poolreinigung),
• Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten bei Sachbeschädigung,
• Ausfallkosten durch die vorübergehende Unbrauchbarkeit von Mietobjekten oder Stellplätzen sowie Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bei Verunreinigungen von Außenflächen.
Eine bereits gezahlte Pauschale nach Absatz 2 wird auf einen solchen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, Gäste
• gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wurde oder
• die wiederholt durch Nichtanreisen (No-Shows) oder
• erhebliche Vertragsverletzungen aufgefallen sind
in einer internen Sperrliste (Blacklist) zu führen, um zukünftige Buchungsanfragen abzulehnen oder anderweitig zu bearbeiten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, siehe §17 dieser AGB.
§16 Haftungsausschluss
(1) Der Betreiber haftet – auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber – auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen - nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber – auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen - nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen kann.
(3) Unbeschadet der Regelungen in Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Betreibers bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z. B. Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen/Lockdowns oder großflächige Stromausfälle). In diesen Fällen ist der Betreiber für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit. Sollte die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich werden, werden bereits geleistete Zahlungen des Gastes erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Unbeschadet der Regelungen in Abs. 1-3 übernimmt der Betreiber keine Haftung für:
• Verlust von Wertsachen, Bargeld oder Kleidung (Für die Nutzung der Schließfächer gelten die Regelungen in § 10 dieser AGB);
• Gehörschäden durch Lautstärke;
• Verträglichkeit von bereitgestellten Hygieneartikeln (Duschgel, Deo etc.).
Weiter gilt, der Betreiber stellt Kondome lediglich als kostenlosen Service zur Verfügung. Er übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit, Sicherheit oder Wirksamkeit dieser Artikel (z. B. im Falle eines Kondombruchs). Die Auswahl, Prüfung vor Gebrauch und Nutzung der bereitgestellten Kondome erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Gastes.
§17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen zur Art, zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Webseite des Betreibers unter doro.club abrufbar ist.
§18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.